Beitragsordnung: Freiwillig erhöhten Mitgliedsbeitrag erwähnen
(Aufbauend auf !17)
Die Ergänzung dient nur als Hinweis für Mitglieder, und spiegelt die bereits gelebte Praxis wider. Ein freiwillig höherer Beitrag als der Regelbeitrag war bisher nur für Fördermitglieder definiert.