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8f29db86
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8f29db86
authored
13 years ago
by
rohieb
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7b90d4ff
\documentclass
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{
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}
\usepackage
[utf8]
{
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}
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[T1]
{
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}
\usepackage
{
libertine
}
% kann man notfalls auch ignorieren, wenns nicht da ist
\usepackage
{
textcomp
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\renewcommand
{
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}{
(
\arabic
{
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}
)
}
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}{
--
}
\makeatletter\renewcommand*\thesection
{
§
\ \@
arabic
\c
@section
}
\makeatother
\title
{
Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.
}
\date
{
Version vom 23. Juli 2011
}
\begin{document}
\maketitle
\section
{
Beitragssätze
}
\begin{enumerate}
\item
Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
\item
Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines
entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro
Monat.
\item
Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
neuen Antrag erneuert werden.
\item
Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende
in Höhe von 1
\%
des Bruttoeinkommens.
\end{enumerate}
\section
{
Fälligkeit
}
\begin{enumerate}
\item
Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats
im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat
fällig.
\item
Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder
jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im
Voraus möglich.
\end{enumerate}
\section
{
Zahlungsweise
}
\begin{enumerate}
\item
Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per
Überweisung.
\item
Alternativ zu Absatz~1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart
erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
\end{enumerate}
\section
{
Aufnahmegebühren
}
\begin{enumerate}
\item
Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
\end{enumerate}
\section
{
Erstattungen
}
\begin{enumerate}
\item
Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate
werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet.
Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6~Wochen nach Beendigung der
Mitgliedschaft erfolgen.
\end{enumerate}
\end{document}
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Satzung.tex
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7b90d4ff
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[a4paper,12pt]
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}
\usepackage
[T1]
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}
\usepackage
[ngerman]
{
babel
}
\usepackage
{
libertine
}
% kann man notfalls auch ignorieren, wenns nicht da ist
\renewcommand
{
\labelenumi
}{
(
\arabic
{
enumi
}
)
}
\renewcommand
{
\labelitemi
}{
--
}
\makeatletter\renewcommand*\thesection
{
§
\ \@
arabic
\c
@section
}
\makeatother
\title
{
Satzung des Stratum~0~e.~V.
}
\date
{
Version vom 23. Juli 2011
}
\begin{document}
\maketitle
\section
{
Name, Sitz, Geschäftsjahr
}
\begin{enumerate}
\item
Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.~V.
\item
Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister
eingetragen.
\item
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
\end{enumerate}
\section
{
Zweck
}
\begin{enumerate}
\item
Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
\item
Der Verein setzt sich zum Zweck:
\begin{itemize}
\item
Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der
Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie
Aufklärung über und kritische Betrachtung von Risiken und
Möglichkeiten neuer Technologien.
\item
Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit
Technologie zu fördern.
\item
Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler
Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche
Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von
Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
\end{itemize}
\item
Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
\begin{itemize}
\item
Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur
Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur.
\item
Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und
Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
\item
Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und
internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins
vereinbar sind.
\end{itemize}
\end{enumerate}
\section
{
Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit
}
\begin{enumerate}
\item
Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und
unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte
Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke
ausgerichtet.
\item
Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
verwendet werden.
\item
Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
\item
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
\end{enumerate}
\section
{
Mitgliedschaft
}
\begin{enumerate}
\item
Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins
werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
\item
Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand,
dieser entscheidet auch über den Antrag.
\item
Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss,
durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
juristischen Personen.
\item
Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in
Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
\item
Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand
bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen
den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach
Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste
Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
\end{enumerate}
\section
{
Beiträge
}
\begin{enumerate}
\item
Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
Beitragsordnung.
\end{enumerate}
\section
{
Organe des Vereins
}
\begin{enumerate}
\item
Organe des Vereins sind
\begin{itemize}
\item
die Mitgliederversammlung
\item
der Vorstand
\end{itemize}
\end{enumerate}
\section
{
Mitgliederversammlung
}
\begin{enumerate}
\item
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
\item
Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das
Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23
\%
der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
Gründe verlangt wird.
\item
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den
Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei
gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt
mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als
zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform
bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
\item
Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan
ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben
gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur
Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes
schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem
Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht
Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich
Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der
Mitgliederversammlung zu berichten.
\\
Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über
\begin{itemize}
\item
Aufgaben des Vereins
\item
An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
\item
Beteiligung an Gesellschaften
\item
Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen
Mitgliedsbeiträge überschreiten
\item
Beschluss der Beitragsordnung
\item
Satzungsänderungen
\item
Auflösung des Vereins
\end{itemize}
\item
Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
\item
Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23
\%
der Mitglieder anwesend
sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
Stimme.
\item
Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
\end{enumerate}
\section
{
Der Vorstand
}
\begin{enumerate}
\item
Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem
Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister
und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
vertretungsberechtigt.
\item
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der
Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden
Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis
Nachfolger gewählt sind.
\item
Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er
hat insbesondere folgende Rechte:
\begin{itemize}
\item
Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen
\item
Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden
Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes
beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen.
\end{itemize}
\item
Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt.
\item
Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne
Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne
Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen
Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im
Protokoll festgehalten werden.
\item
Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform
unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung
muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins
veröffentlicht werden.
\item
Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse
mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
\item
Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder
fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn
mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der
Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt
werden.
\item
Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3
gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens
jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung
einzuladen.
\item
Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche
Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen
Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung
entfallen.
\item
Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die
Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
\item
Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet
mit der ersten Mitgliederversammlung.
\end{enumerate}
\section
{
Satzungsänderung
}
\begin{enumerate}
\item
Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden
Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der
Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung
hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der
vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
\item
Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller
Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden
Mitglieder per Textform erfolgen kann.
\item
Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden
aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus
vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern
alsbald per Textform mitgeteilt werden.
\end{enumerate}
\section
{
Beurkundung von Beschlüssen
}
\begin{enumerate}
\item
Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom
Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
\end{enumerate}
\section
{
Auflösung des Vereins und Vermögensbindung
}
\begin{enumerate}
\item
Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit
der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der
Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur
Mitgliederversammlung gefasst werden.
\item
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner
Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt
das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an
eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte
Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
\end{enumerate}
\end{document}
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