gemeinnuetzigkeit: formale Anpassung § 11 Abs. 2
Entsprechend der Vorabpruefung des Finanzamtes, Betonung der Gemeinnuetzigkeit im steuerbeguenstigten Sinne. Ausserdem Wegfall des ohnehin unverbindlichen Vorschlages des CCC als beguenstigtem Verein, da dieser NICHT gemeinnuetzig ist! Ein entsprechender Vorschlag beduerfe auch eines Nachweises, daher die Entscheidung, diese Auswahl es der letzten MV zu ueberlassen. Zur Gemeinnuetzigkeit des CCC siehe: http://dasalte.ccc.de/club/?language=de
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