- Jul 24, 2011
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Valodim authored
Entsprechend der Vorabpruefung des Finanzamtes, Betonung der Gemeinnuetzigkeit im steuerbeguenstigten Sinne. Ausserdem Wegfall des ohnehin unverbindlichen Vorschlages des CCC als beguenstigtem Verein, da dieser NICHT gemeinnuetzig ist! Ein entsprechender Vorschlag beduerfe auch eines Nachweises, daher die Entscheidung, diese Auswahl es der letzten MV zu ueberlassen. Zur Gemeinnuetzigkeit des CCC siehe: http://dasalte.ccc.de/club/?language=de
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Valodim authored
Entsprechend der Vorabpruefung des Finanzamtes, direktere Anlehnung an § 52 Abs. 2 Abgabenordnung Abgabenordnung siehe: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/gesamt.pdf
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- Jun 28, 2011
- Jun 06, 2011
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rohieb authored
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