Beitragsordnung: Gebündelte Beitragszahlungen attrativer machen.
Wir zahlen Kontoführungsgebühren pro eingehender Überweisung, daher sind Mitgliedsbeitragszahlungen gebündelt im Voraus gern gesehen. Das wird auf jeder MV erwähnt, aber so steht es dann hoffentlich auch etwas motivierender in der Beitragsordnung drin (bzw. man stellt sich nicht die Frage, ob man das beantragen muss) Gleichzeitig soll die Fälligkeit des monatlichen Mitgliedsbeitrags nicht durch die Formulierung wegfallen und auch klar sein, dass der Beitrag im Voraus fällig ist, und nicht hinterher.