- Jan 07, 2013
- Dec 16, 2012
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larsan authored
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- Nov 04, 2012
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rohieb authored
Ansonsten problematisch, wenn der Wille besteht, gewählte Vorstandsmitglieder vor Ablauf ihrer Amtszeit abzusetzen.
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rohieb authored
Bestätigung des Vorstands gilt als Blockwahl; dies ist nicht zulässig, sofern nicht explizit in der Satzung geregelt. Siehe auch: http://www.verein-aktuell.de/vereinsrecht-organisation-fuehrung/vorstand-mitgliederversammlung-co/bei-vorstands-blockwahl-in-der-mitgliederversammlung--die-vereinssatzung-unbedingt-zuvor-beachten
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- Oct 11, 2012
- Jan 12, 2012
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rohieb authored
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- Jul 24, 2011
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Valodim authored
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Valodim authored
Nach Diskussion und Abstimmung wieder hinzugefuegt, um auch den jetzt neu gewaehlten Vorstand in seiner Amtszeit bis zur naechsten MV zu begrenzen.
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Valodim authored
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rohieb authored
Auf Vorschlag von Julien, nach Diskussion und Abstimmung
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rohieb authored
Da jeder Beisitzer nach der alten Regelung potentiell vertretungsberechtigt ist, wurden die beglaubigten Unterschriften aller sechs Vorstandsmitglieder fuer die Eintragung benoetigt. Um dies zu vereinfachen, sind die Beisitzer von der Vertretungsberechtigung nun ausgenommen.
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Valodim authored
Winzige weitere Anpassung, expliziter Hinweis auf den steuerbeguenstigten Zweck
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Valodim authored
Entsprechend der Vorabpruefung des Finanzamtes, Betonung der Gemeinnuetzigkeit im steuerbeguenstigten Sinne. Ausserdem Wegfall des ohnehin unverbindlichen Vorschlages des CCC als beguenstigtem Verein, da dieser NICHT gemeinnuetzig ist! Ein entsprechender Vorschlag beduerfe auch eines Nachweises, daher die Entscheidung, diese Auswahl es der letzten MV zu ueberlassen. Zur Gemeinnuetzigkeit des CCC siehe: http://dasalte.ccc.de/club/?language=de
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Valodim authored
Entsprechend der Vorabpruefung des Finanzamtes, direktere Anlehnung an § 52 Abs. 2 Abgabenordnung Abgabenordnung siehe: http://www.bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/gesamt.pdf
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- Jun 28, 2011
- Jun 06, 2011
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rohieb authored
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