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Merge pull request #10 from rohieb/draft/vorstand/foerdermitgliedschaft

Satzung/Beitragsordnung: Fördermitgliedschaft ohne Stimmberechtigung

Auf der Mitgliederversammlung 2013-12-07 einstimmig angenommen.
parents 63b5f52d 27c0753f
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\section{Beitragssätze}
\begin{enumerate}
\item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
\item Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€
pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von
mindestens 30€ pro Jahr.
\item Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder
Arbeitslosengeld~II
einschließlich Leistungen nach §~22 ohne Zuschläge oder nach §~24 des
Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB~II), sowie Empfänger von
Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu
haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten
Beitrag von 12€ pro Monat zu
zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen
zugänglich gemacht werden.
\item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
\item Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den
Mitgliedsbeitrag nicht
aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
neuen Antrag erneuert werden.
......
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\item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins
werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
erforderlich.
\item Die Mitgliedschaft im Verein ist auf zwei Arten möglich:
\begin{itemize}
\item Ordentliche Mitglieder gestalten das Vereinsleben durch ihre aktive
Teilnahme mit. Sie besitzen eine Stimmberechtigung auf den
Mitgliederversammlungen des Vereins.
\item Fördermitglieder unterstützen den Verein vorrangig durch ihren
regelmäßigen finanziellen Beitrag. Sie besitzen keine Stimmberechtigung
auf den Mitgliederversammlungen.
\end{itemize}
\item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand,
dieser entscheidet auch über den Antrag.
\item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss,
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sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
Stimme.
Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes ordentliche
Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den
Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
\item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
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