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Commit 10e308a9 authored by Valodim's avatar Valodim
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gemeinnuetzigkeit: formale Anpassung § 11 Abs. 2

Winzige weitere Anpassung, expliziter Hinweis auf den
steuerbeguenstigten Zweck
parent 54463faf
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Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur
Mitgliederversammlung gefasst werden.
\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner
Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des
Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die
letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne
des § 2 zu verwenden hat.
Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt
das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an
eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte
Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
\end{enumerate}
\end{document}
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