Beitragsordnung: monatliche Beiträge müssen glatte Centbeträge ergeben
Die Sollbuchung des Mitgliedsbeitrags erfolgt im aktuellen Schatzmeister-Workflow monatlich, da dies den kleinsten gemeinsamen Nenner für die Fälligkeit der Beiträge darstellet. Für den Workflow ist es nicht praktikabel, Fördermitglieder gesondert zu behandeln; Jahresbeiträge werden hierbei auf den entsprechenden monatlichen Anteil umgerechnet. Diese Regelung soll vermeiden, dass bei dieser Umrechnung Centbeträge mit Nachkommastellen entstehen, die zu Rundungsfehler führen würden, nicht überwiesen werden könnten und zusätzliche Ausgleichsbuchungen erfordern würden. Ähnliche Formulierung für den ermäßigten Beitrag, nur um auf der sicheren Seite zu sein.
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