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Beitragsordnung.tex 2.3 KiB
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\title{Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.}
\date{Version vom 20. Juni 2011}

\begin{document}
\maketitle

\section{Beitragssätze}
\begin{enumerate}
  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
  \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines
    entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro
    Monat.
  \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
    aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
    oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
    neuen Antrag erneuert werden.
  \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
    regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende
    in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens.
\end{enumerate}

\section{Fälligkeit}
\begin{enumerate}
  \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats
    im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat
    fällig.
  \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder
    jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im
    Voraus möglich.
\end{enumerate}

\section{Zahlungsweise}
\begin{enumerate}
  \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per
    Überweisung.
  \item Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart
    erfolgen, sofern  dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
\end{enumerate}

\section{Aufnahmegebühren}
\begin{enumerate}
  \item Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
\end{enumerate}

\section{Erstattungen}
\begin{enumerate}
  \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate
    werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet.
    Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der
    Mitgliedschaft erfolgen.
\end{enumerate}
\end{document}