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 \section{Beitragssätze}
 \begin{enumerate}
-  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€
+    pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von
+    mindestens 30€ pro Jahr.
   \item Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder
     Arbeitslosengeld~II
     einschließlich Leistungen nach §~22 ohne Zuschläge oder nach §~24 des
     Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB~II), sowie Empfänger von
     Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
-    haben die Möglichkeit, einen ermäßigten Beitrag von 12€ pro Monat zu
+    haben die Möglichkeit, für die ordentliche Mitgliedschaft einen ermäßigten
+    Beitrag von 12€ pro Monat zu
     zahlen. Ein entsprechender Nachweis muss dem Vorstand auf Verlangen
     zugänglich gemacht werden.
-  \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
+  \item Sollte ein ordentliches Mitglied aus finanziellen Gründen den
+    Mitgliedsbeitrag nicht
     aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
     oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
     neuen Antrag erneuert werden.
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   \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins
     werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
     erforderlich.
+  \item Die Mitgliedschaft im Verein ist auf zwei Arten möglich:
+    \begin{itemize}
+      \item Ordentliche Mitglieder gestalten das Vereinsleben durch ihre aktive
+        Teilnahme mit. Sie besitzen eine Stimmberechtigung auf den
+        Mitgliederversammlungen des Vereins.
+      \item Fördermitglieder unterstützen den Verein vorrangig durch ihren
+        regelmäßigen finanziellen Beitrag. Sie besitzen keine Stimmberechtigung
+        auf den Mitgliederversammlungen.
+    \end{itemize}
   \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand,
     dieser entscheidet auch über den Antrag.
   \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss,
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     sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
     folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
     Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
-    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
-    Stimme.
+    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes ordentliche
+    Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den
+    Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
   \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
     der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
     Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.