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index 1349437881345547c7434e2b93e8c4d50f0f2493..3339bd32756044604e23c45c866203f5c631eb1f 100644
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   \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
   \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das
     Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\%
-    der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
+    der ordentlichen Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
     Gründe verlangt wird.
   \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den
     Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei
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     \end{itemize}
   \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
   \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
-    beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend
+    beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der ordentlichen Mitglieder anwesend
     sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
     folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
     Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
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     Mitglied hat eine Stimme. Fördermitglieder sind berechtigt, an den
     Versammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
   \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
-    der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
+    der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
     Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
   \item Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur 
     möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e.~g. Rechts
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 \section{Satzungsänderung}
 \begin{enumerate}
-  \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden
+  \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten
     Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der
     Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
     Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung