diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex
index 5ce451cfd7d8156bc1da74ef198c296e0c250656..ced77477305e26c6b81cf5611d45c12e23e0cde8 100644
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@@ -1,36 +1,51 @@
-\documentclass[a4paper,11pt]{scrartcl}
+\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl}
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+\usepackage{libertine}
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 \renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})}
 \renewcommand{\labelitemi}{--}
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-\title{Beitragsordnung des FIXME [Hackerspace BS e.~V.]}
-\date{\today}
+\title{Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.}
+\date{Version vom 20. Juni 2011}
 
 \begin{document}
 \maketitle
 
 \section{Beitragssätze}
 \begin{enumerate}
-  \item Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Beiträge für Mitglieder wie folgt: Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Monat.
-  \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand im Sinne der Vereinssatzung § 5, Satz 3 einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden.
-  \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens.
+  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+  \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines
+    entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro
+    Monat.
+  \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
+    aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
+    oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
+    neuen Antrag erneuert werden.
+  \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
+    regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende
+    in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens.
 \end{enumerate}
 
 \section{Fälligkeit}
 \begin{enumerate}
-  \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig.
-  \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich.
+  \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats
+    im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat
+    fällig.
+  \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder
+    jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im
+    Voraus möglich.
 \end{enumerate}
 
 \section{Zahlungsweise}
 \begin{enumerate}
-  \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Ãœberweisung.
-  \item Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern  dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
+  \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per
+    Ãœberweisung.
+  \item Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart
+    erfolgen, sofern  dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
 \end{enumerate}
 
 \section{Aufnahmegebühren}
@@ -40,7 +55,9 @@
 
 \section{Erstattungen}
 \begin{enumerate}
-  \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen.
+  \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate
+    werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet.
+    Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der
+    Mitgliedschaft erfolgen.
 \end{enumerate}
-
 \end{document}
diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex
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--- a/Satzung.tex
+++ b/Satzung.tex
@@ -1,249 +1,244 @@
-\documentclass[a4paper,11pt]{scrartcl}
+\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl}
 \usepackage[utf8]{inputenc}
 \usepackage[T1]{fontenc}
 \usepackage[ngerman]{babel}
+\usepackage{libertine}
 
 \renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})}
 \renewcommand{\labelitemi}{--}
 \makeatletter\renewcommand*\thesection{§\ \@arabic\c@section}\makeatother
 
-
-\title{Satzung des FIXME [HackerspaceBS e.~V.]}
-\date{Version vom \today}
+\title{Satzung des Stratum~0~e.~V.}
+\date{Version vom 20. Juni 2011}
 
 \begin{document}
 \maketitle
 
-\section{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr}
+\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
 \begin{enumerate}
-  \item Der Verein trägt den Namen [HackerspaceBS e.V.]
-  \item Er hat den Sitz in Braunschweig.
-  \item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
-  \item Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
+  \item Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.V.
+  \item Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister
+    eingetragen.
+  \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
 \end{enumerate}
 
-\section{Vereinszweck}
+\section{Zweck}
 \begin{enumerate}
   \item Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
-  \item Der Verein setzt sich zum Zweck
-  \begin{itemize}
-    \item die Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit zu fördern 
-      sowie über Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien aufzuklären, diese 
-      kritisch zu erforschen und zu beurteilen
-    \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie 
-      zu fördern
-    \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler 
-      Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche 
-      Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu 
-      kriminellen Handlungsweisen
-  \end{itemize}
+  \item Der Verein setzt sich zum Zweck:
+    \begin{itemize}
+      \item Die Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit zu
+        fördern, sowie über Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien
+        aufzuklären, diese kritisch zu erforschen und zu beurteilen.
+      \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit
+        Technologie zu fördern.
+      \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler
+        Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche
+        Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von
+        Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
+    \end{itemize}
   \item Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
     \begin{itemize}
-      \item die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur 
-        Verwirklichung der Vereinszwecken nötigen Infrastruktur
-      \item die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und 
-        Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit
-      \item die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen 
-        Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind
+      \item Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur
+        Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur.
+      \item Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und
+        Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
+      \item Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und
+        internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins
+        vereinbar sind.
     \end{itemize}
 \end{enumerate}
 
 \section{Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit}
-Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt ausschließlich und 
-unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte 
-Zwecke"' der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung 
-und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der 
-Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. 
-Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen 
-aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem 
-Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe 
-Vergütungen begünstigt werden.
+\begin{enumerate}
+  \item Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und
+    unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte
+    Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke
+    ausgerichtet.
+  \item Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
+    verwendet werden.
+  \item Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
+    Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
+  \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
+    fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
+\end{enumerate}
 
 \section{Mitgliedschaft}
 \begin{enumerate}
-  \item Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, sowie 
-    jede sonstige Entität, die den Turing-Test besteht, werden, die die Ziele des 
-    Vereins unterstützt.
-  \item Ãœber den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand.
-  \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, 
-    durch Tod von natürlichen Personen oder Desintegration von o.g. Entitäten 
-    oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen. Die 
-    Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Beitragsordnung 
-    geregelt.
-  \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer 
-    verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand 
-    bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen 
-    werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur 
-    Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied 
-    den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen 
-    den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23 Werktagen nach 
-    Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste 
-    Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung 
-    ruht die Mitgliedschaft.
+  \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins
+    werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
+    erforderlich.
+  \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand,
+    dieser entscheidet auch über den Antrag.
+  \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss,
+    durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
+    juristischen Personen.
+  \item Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in
+    Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
+  \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
+    verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand
+    bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
+    werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur
+    Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
+    Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen
+    den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach
+    Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste
+    Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
+    Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
 \end{enumerate}
 
 \section{Beiträge}
 \begin{enumerate}
-  \item Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe in der Beitragsordnung 
-    geregelt ist.
-  \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines 
-    entsprechenden Nachweises beim Vorstand einen ermäßigten Beitrag, dessen 
-    Höhe ebenfalls in der Beitragsordnung geregelt wird.
-  \item Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand dem Mitglied für ein Jahr 
-    einen ermäßigten Beitrag bewilligen oder das Mitglied für ein Jahr von der 
-    Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreien.
+  \item Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
+    Beitragsordnung.
 \end{enumerate}
 
 \section{Organe des Vereins}
-Organe des Vereins sind
-\begin{itemize}
-  \item die Mitgliederversammlung
-  \item der Vorstand
-\end{itemize}
+\begin{enumerate}
+  \item Organe des Vereins sind
+  \begin{itemize}
+    \item die Mitgliederversammlung
+    \item der Vorstand
+  \end{itemize}
+\end{enumerate}
 
 \section{Mitgliederversammlung}
 \begin{enumerate}
   \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
-  \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das 
-    Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\% der 
-    Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe 
-    verlangt wird.
-  \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich gemäß 
-    §12 durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 
-    Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die 
-    Frist beginnt mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied 
-    als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich 
+  \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das
+    Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\%
+    der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
+    Gründe verlangt wird.
+  \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den
+    Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei
+    gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt
+    mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als
+    zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform
     bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
-  \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan 
-    ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben 
-    gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr 
-    sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung 
-    über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. 
-    Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom 
-    Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins 
-    sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen 
-    und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
-    Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über
+  \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan
+    ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben
+    gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
+    Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur
+    Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes
+    schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem
+    Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht
+    Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich
+    Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der
+    Mitgliederversammlung zu berichten.\\
+    Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über
     \begin{itemize}
       \item Aufgaben des Vereins
       \item An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
       \item Beteiligung an Gesellschaften
-      \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge 
-        überschreiten
+      \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen
+        Mitgliedsbeiträge überschreiten
       \item Beschluss der Beitragsordnung
       \item Satzungsänderungen
       \item Auflösung des Vereins
     \end{itemize}
   \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
-  \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als 
-    beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend sind. 
-    Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf folgende 
-    Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder 
-    beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur 
-    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine 
+  \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
+    beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend
+    sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
+    folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
+    Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
+    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
     Stimme.
-  \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit 
-    der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei 
-    Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
+  \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
+    der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
+    Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
 \end{enumerate}
 
 \section{Der Vorstand}
 \begin{enumerate}
-  \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem 
-    Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister 
-    und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und 
-    außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam 
+  \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem
+    Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister
+    und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und
+    außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
     vertretungsberechtigt.
-  \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem 
-    Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl 
-    der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist 
-    möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer 
-    Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
-  \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. 
-    Er hat insbesondere folgende Rechte:
+  \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
+    Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
+    Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der
+    Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden
+    Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis
+    Nachfolger gewählt sind.
+  \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er
+    hat insbesondere folgende Rechte:
     \begin{itemize}
       \item Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen
-      \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden 
-        Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes beratend und 
-        ohne Stimmrecht teilzunehmen.
+      \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden
+        Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes
+        beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen.
     \end{itemize}
   \item Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt.
-  \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne 
-    Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne 
-    Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen 
-    Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im 
+  \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne
+    Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne
+    Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen
+    Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im
     Protokoll festgehalten werden.
-  \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den 
-    Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter 
-    Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen. Die Einladung muss 
-    außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins veröffentlicht 
-    werden.
-  \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der 
-    Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse 
+  \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
+    Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform
+    unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung
+    muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins
+    veröffentlicht werden.
+  \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
+    Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse
     mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
-  \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich gefasst 
-    werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der 
-    Vorstandsmitglieder schriftlich zugestimmt haben. Der Beschluss muss auf der 
-    nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt werden.
-  \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.B. durch Rücktritt auf unter 3 
-    gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, alsbald eine 
-    Mitgliederversammlung einzuberufen.
-  \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten 
-    Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche 
-    Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen 
-    Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung 
+  \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder
+    fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn
+    mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der
+    Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt
+    werden.
+  \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3
+    gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens
+    jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung
+    einzuladen.
+  \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
+    Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche
+    Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen
+    Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung
     entfallen.
-  \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die 
+  \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die
     Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
+  \item Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet
+    mit der ersten Mitgliederversammlung.
 \end{enumerate}
 
 \section{Satzungsänderung}
 \begin{enumerate}
-  \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden 
-    Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der 
-    Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt 
-    bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der 
-    Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext 
-    beigefügt worden waren.
-  \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller 
-    Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden 
-    Mitglieder per Briefform erfolgen kann.
-  \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden 
-    aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus 
-    vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald 
-    schriftlich mitgeteilt werden.
+  \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden
+    Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der
+    Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
+    Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung
+    hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der
+    vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
+  \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller
+    Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden
+    Mitglieder per Textform erfolgen kann.
+  \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden
+    aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus
+    vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern
+    alsbald per Textform mitgeteilt werden.
 \end{enumerate}
 
 \section{Beurkundung von Beschlüssen}
-Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse 
-sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der 
-vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
+\begin{enumerate}
+  \item Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten
+    Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom
+    Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
+\end{enumerate}
 
 \section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
-
 \begin{enumerate}
-\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit 
-  der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der 
-  Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur 
-  Mitgliederversammlung gefasst werden.
-\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall 
-  steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Chaos 
-  Computer Club e.V. mit Sitz in Hamburg, oder eine andere, durch die letzte 
-  Mitgliederversammlung bestimmte Körperschaft, die es unmittelbar und 
-  ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
+  \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit
+    der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der
+    Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur
+    Mitgliederversammlung gefasst werden.
+  \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner
+    Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des
+    Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an den Chaos Computer
+    Club~e.~V. mit Sitz in Hamburg, oder eine andere, durch die letzte
+    Mitgliederversammlung bestimmte Körperschaft, die es unmittelbar und
+    ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
 \end{enumerate}
-
-\section{Schriftform}
-Schriftform im Sinne dieser Satzung schließt auch E-Mail mit ein. Jedes 
-Mitglied hat das Recht, der elektronischen Schriftform zu widersprechen.
-\\
-\\
-\\
-..........................................\\
-(Ort, Datum)
-\\
-\\
-\\
-..........................................\\
-(Unterschriften)
 \end{document}
diff --git a/stratum0.kilepr b/stratum0.kilepr
new file mode 100644
index 0000000000000000000000000000000000000000..d4f60f14c1084176531160a53d5603d5c76eaf9b
--- /dev/null
+++ b/stratum0.kilepr
@@ -0,0 +1,111 @@
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