diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex index 5ce451cfd7d8156bc1da74ef198c296e0c250656..ced77477305e26c6b81cf5611d45c12e23e0cde8 100644 --- a/Beitragsordnung.tex +++ b/Beitragsordnung.tex @@ -1,36 +1,51 @@ -\documentclass[a4paper,11pt]{scrartcl} +\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[ngerman]{babel} +\usepackage{libertine} \usepackage{textcomp} \renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})} \renewcommand{\labelitemi}{--} \makeatletter\renewcommand*\thesection{§\ \@arabic\c@section}\makeatother -\title{Beitragsordnung des FIXME [Hackerspace BS e.~V.]} -\date{\today} +\title{Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.} +\date{Version vom 20. Juni 2011} \begin{document} \maketitle \section{Beitragssätze} \begin{enumerate} - \item Der Verein erhebt gemäß §5 seiner Satzung Beiträge für Mitglieder wie folgt: Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12€ pro Monat. - \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht aufbringen können, kann dieses beim Vorstand im Sinne der Vereinssatzung § 5, Satz 3 einen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen neuen Antrag erneuert werden. - \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens. + \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. + \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines + entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro + Monat. + \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht + aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung + oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen + neuen Antrag erneuert werden. + \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine + regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende + in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens. \end{enumerate} \section{Fälligkeit} \begin{enumerate} - \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat fällig. - \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im Voraus möglich. + \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats + im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat + fällig. + \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder + jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im + Voraus möglich. \end{enumerate} \section{Zahlungsweise} \begin{enumerate} - \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per Überweisung. - \item Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. + \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per + Überweisung. + \item Alternativ zu Absatz 1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart + erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. \end{enumerate} \section{Aufnahmegebühren} @@ -40,7 +55,9 @@ \section{Erstattungen} \begin{enumerate} - \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der Mitgliedschaft erfolgen. + \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate + werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. + Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung der + Mitgliedschaft erfolgen. \end{enumerate} - \end{document} diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex index bda69548902ea4c6b186cfc8b06d76dd00f16a65..9ca5f472e8b661f950921dff4a615a91270b7a0a 100644 --- a/Satzung.tex +++ b/Satzung.tex @@ -1,249 +1,244 @@ -\documentclass[a4paper,11pt]{scrartcl} +\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[ngerman]{babel} +\usepackage{libertine} \renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})} \renewcommand{\labelitemi}{--} \makeatletter\renewcommand*\thesection{§\ \@arabic\c@section}\makeatother - -\title{Satzung des FIXME [HackerspaceBS e.~V.]} -\date{Version vom \today} +\title{Satzung des Stratum~0~e.~V.} +\date{Version vom 20. Juni 2011} \begin{document} \maketitle -\section{Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr} +\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr} \begin{enumerate} - \item Der Verein trägt den Namen [HackerspaceBS e.V.] - \item Er hat den Sitz in Braunschweig. - \item Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. - \item Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. + \item Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.V. + \item Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister + eingetragen. + \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. \end{enumerate} -\section{Vereinszweck} +\section{Zweck} \begin{enumerate} \item Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. - \item Der Verein setzt sich zum Zweck - \begin{itemize} - \item die Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit zu fördern - sowie über Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien aufzuklären, diese - kritisch zu erforschen und zu beurteilen - \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie - zu fördern - \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler - Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche - Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu - kriminellen Handlungsweisen - \end{itemize} + \item Der Verein setzt sich zum Zweck: + \begin{itemize} + \item Die Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit zu + fördern, sowie über Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien + aufzuklären, diese kritisch zu erforschen und zu beurteilen. + \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit + Technologie zu fördern. + \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler + Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche + Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von + Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. + \end{itemize} \item Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: \begin{itemize} - \item die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur - Verwirklichung der Vereinszwecken nötigen Infrastruktur - \item die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und - Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit - \item die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen - Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind + \item Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur + Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur. + \item Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und + Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. + \item Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und + internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins + vereinbar sind. \end{itemize} \end{enumerate} \section{Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit} -Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt ausschließlich und -unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte -Zwecke"' der Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung -und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. Mittel der -Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. -Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen -aus Mitteln der Körperschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem -Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe -Vergütungen begünstigt werden. +\begin{enumerate} + \item Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und + unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte + Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke + ausgerichtet. + \item Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke + verwendet werden. + \item Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine + Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. + \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft + fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. +\end{enumerate} \section{Mitgliedschaft} \begin{enumerate} - \item Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person, sowie - jede sonstige Entität, die den Turing-Test besteht, werden, die die Ziele des - Vereins unterstützt. - \item Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. - \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, - durch Tod von natürlichen Personen oder Desintegration von o.g. Entitäten - oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen. Die - Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr wird von der Beitragsordnung - geregelt. - \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer - verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3 Monate im Rückstand - bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen - werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur - Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied - den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen - den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23 Werktagen nach - Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste - Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung - ruht die Mitgliedschaft. + \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins + werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters + erforderlich. + \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, + dieser entscheidet auch über den Antrag. + \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, + durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von + juristischen Personen. + \item Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in + Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen. + \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer + verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand + bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen + werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur + Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden + Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen + den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach + Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste + Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der + Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. \end{enumerate} \section{Beiträge} \begin{enumerate} - \item Die Mitglieder zahlen Beiträge, deren Höhe in der Beitragsordnung - geregelt ist. - \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines - entsprechenden Nachweises beim Vorstand einen ermäßigten Beitrag, dessen - Höhe ebenfalls in der Beitragsordnung geregelt wird. - \item Auf Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand dem Mitglied für ein Jahr - einen ermäßigten Beitrag bewilligen oder das Mitglied für ein Jahr von der - Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreien. + \item Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine + Beitragsordnung. \end{enumerate} \section{Organe des Vereins} -Organe des Vereins sind -\begin{itemize} - \item die Mitgliederversammlung - \item der Vorstand -\end{itemize} +\begin{enumerate} + \item Organe des Vereins sind + \begin{itemize} + \item die Mitgliederversammlung + \item der Vorstand + \end{itemize} +\end{enumerate} \section{Mitgliederversammlung} \begin{enumerate} \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. - \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das - Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\% der - Vereinsmitglieder schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe - verlangt wird. - \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich gemäß - §12 durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2 - Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die - Frist beginnt mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied - als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich + \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das + Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\% + der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der + Gründe verlangt wird. + \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den + Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei + gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt + mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als + zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. - \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan - ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben - gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr - sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung - über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. - Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom - Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins - sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen - und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten. - Die Mitgliederversammlung entscheidet z. B. auch über + \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan + ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben + gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. + Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur + Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes + schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem + Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht + Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich + Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der + Mitgliederversammlung zu berichten.\\ + Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über \begin{itemize} \item Aufgaben des Vereins \item An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz \item Beteiligung an Gesellschaften - \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge - überschreiten + \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen + Mitgliedsbeiträge überschreiten \item Beschluss der Beitragsordnung \item Satzungsänderungen \item Auflösung des Vereins \end{itemize} \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung. - \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als - beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend sind. - Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf folgende - Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder - beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur - Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine + \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als + beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend + sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf + folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen + Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur + Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. - \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit - der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei - Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. + \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit + der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. + Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. \end{enumerate} \section{Der Vorstand} \begin{enumerate} - \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern: Dem - Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister - und bis zu 3 Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und - außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam + \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem + Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister + und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und + außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. - \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem - Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl - der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist - möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer - Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. - \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. - Er hat insbesondere folgende Rechte: + \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem + Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine + Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der + Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden + Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis + Nachfolger gewählt sind. + \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er + hat insbesondere folgende Rechte: \begin{itemize} \item Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen - \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden - Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes beratend und - ohne Stimmrecht teilzunehmen. + \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden + Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes + beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen. \end{itemize} \item Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. - \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne - Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne - Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen - Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im + \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne + Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne + Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen + Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im Protokoll festgehalten werden. - \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den - Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich unter - Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen. Die Einladung muss - außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins veröffentlicht - werden. - \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der - Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse + \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den + Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform + unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung + muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins + veröffentlicht werden. + \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der + Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder. - \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch schriftlich gefasst - werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der - Vorstandsmitglieder schriftlich zugestimmt haben. Der Beschluss muss auf der - nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt werden. - \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.B. durch Rücktritt auf unter 3 - gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, alsbald eine - Mitgliederversammlung einzuberufen. - \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten - Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche - Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen - Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung + \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder + fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn + mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der + Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt + werden. + \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3 + gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens + jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung + einzuladen. + \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten + Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche + Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen + Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen. - \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die + \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird. + \item Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet + mit der ersten Mitgliederversammlung. \end{enumerate} \section{Satzungsänderung} \begin{enumerate} - \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden - Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der - Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt - bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der - Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext - beigefügt worden waren. - \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller - Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden - Mitglieder per Briefform erfolgen kann. - \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden - aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus - vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald - schriftlich mitgeteilt werden. + \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden + Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der + Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen + Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung + hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der + vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. + \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller + Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden + Mitglieder per Textform erfolgen kann. + \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden + aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus + vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern + alsbald per Textform mitgeteilt werden. \end{enumerate} \section{Beurkundung von Beschlüssen} -Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen erfassten Beschlüsse -sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der -vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. +\begin{enumerate} + \item Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten + Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom + Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. +\end{enumerate} \section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} - \begin{enumerate} -\item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit - der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der - Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur - Mitgliederversammlung gefasst werden. -\item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall - steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Chaos - Computer Club e.V. mit Sitz in Hamburg, oder eine andere, durch die letzte - Mitgliederversammlung bestimmte Körperschaft, die es unmittelbar und - ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. + \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit + der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der + Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur + Mitgliederversammlung gefasst werden. + \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner + Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des + Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an den Chaos Computer + Club~e.~V. mit Sitz in Hamburg, oder eine andere, durch die letzte + Mitgliederversammlung bestimmte Körperschaft, die es unmittelbar und + ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. \end{enumerate} - -\section{Schriftform} -Schriftform im Sinne dieser Satzung schließt auch E-Mail mit ein. Jedes -Mitglied hat das Recht, der elektronischen Schriftform zu widersprechen. -\\ -\\ -\\ -..........................................\\ -(Ort, Datum) -\\ -\\ -\\ -..........................................\\ -(Unterschriften) \end{document} diff --git a/stratum0.kilepr b/stratum0.kilepr new file mode 100644 index 0000000000000000000000000000000000000000..d4f60f14c1084176531160a53d5603d5c76eaf9b --- /dev/null +++ b/stratum0.kilepr @@ -0,0 +1,111 @@ +[General] +def_graphic_ext=eps +img_extIsRegExp=false +img_extensions=.eps .jpg .jpeg .png .pdf .ps .fig .gif +kileprversion=2 +kileversion=2.0.85 +lastDocument=Antrag auf Mitgliedschaft.tex +masterDocument= +name=Stratum 0 +pkg_extIsRegExp=false +pkg_extensions=.cls .sty .bbx .cbx .lbx +src_extIsRegExp=false +src_extensions=.tex .ltx .latex .dtx .ins + +[Tools] +MakeIndex= +QuickBuild= + +[document-settings,item:Antrag auf Mitgliedschaft.tex] +Bookmarks= +Encoding=UTF-8 +Highlighting=LaTeX +Indentation Mode=normal +Mode=LaTeX +ReadWrite=true + +[document-settings,item:Beitragsordnung.tex] +Bookmarks= +Encoding=UTF-8 +Highlighting=LaTeX +Indentation Mode=normal +Mode=LaTeX +ReadWrite=true + +[item:Antrag auf Mitgliedschaft.tex] +archive=true +column=25 +encoding=UTF-8 +highlight=LaTeX +line=57 +mode=LaTeX +open=true +order=0 + +[item:Beitragsordnung Entwurf.txt] +archive=true +column=6357039 +encoding= +highlight= +line=0 +mode= +open=false +order=-1 + +[item:Beitragsordnung.tex] +archive=true +column=0 +encoding=UTF-8 +highlight=LaTeX +line=3 +mode=LaTeX +open=true +order=1 + +[item:Satzung.tex] +archive=true +column=0 +encoding= +highlight= +line=0 +mode= +open=false +order=-1 + +[item:Satzungsentwurf.old.tex] +archive=true +column=0 +encoding= +highlight= +line=0 +mode= +open=false +order=-1 + +[item:Satzungsentwurf.txt] +archive=true +column=0 +encoding= +highlight= +line=0 +mode= +open=false +order=-1 + +[item:stratum0.kilepr] +archive=true +column=0 +encoding= +highlight= +line=0 +mode= +open=false +order=-1 + +[view-settings,view=0,item:Antrag auf Mitgliedschaft.tex] +CursorColumn=25 +CursorLine=57 + +[view-settings,view=0,item:Beitragsordnung.tex] +CursorColumn=0 +CursorLine=3