diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex
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 \section{Beitragssätze}
 \begin{enumerate}
   \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-  \item Schüler, Studenten, Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld~II
+  \item Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder
+    Arbeitslosengeld~II
     einschließlich Leistungen nach §~22 ohne Zuschläge oder nach §~24 des
     Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB~II), sowie Empfänger von
     Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
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     sind gemeinsam vertretungsberechtigt.
   \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
     Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
-    Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der
-    Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden
-    Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis
-    Nachfolger gewählt sind.
+    Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Bestätigung des Vorstandes oder
+    die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden
+    Vorstandsmitglieder bleiben im Amt, bis Nachfolger gewählt sind.
   \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er
     hat insbesondere folgende Rechte:
     \begin{itemize}
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     Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen
     Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im
     Protokoll festgehalten werden.
-  \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
-    Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform
+  \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch ein Mitglied des
+    Vorstands in Textform
     unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung
     muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins
     veröffentlicht werden.