\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl} \usepackage[utf8]{inputenc} \usepackage[T1]{fontenc} \usepackage[ngerman]{babel} \usepackage{libertine} % kann man notfalls auch ignorieren, wenns nicht da ist \usepackage[legal]{stratum0doc} \title{Satzung des Stratum~0~e.~V.} \date{23.~Juli~2011} \begin{document} \maketitle \section{Name, Sitz, Geschäftsjahr} \begin{enumerate} \item Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.~V. \item Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister eingetragen. \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. \end{enumerate} \section{Zweck} \begin{enumerate} \item Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. \item Der Verein setzt sich zum Zweck: \begin{itemize} \item Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie Aufklärung über und kritische Betrachtung von Risiken und Möglichkeiten neuer Technologien. \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit Technologie zu fördern. \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. \end{itemize} \item Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: \begin{itemize} \item Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur. \item Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. \item Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins vereinbar sind. \end{itemize} \end{enumerate} \section{Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit} \begin{enumerate} \item Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke ausgerichtet. \item Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. \item Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. \end{enumerate} \section{Mitgliedschaft} \begin{enumerate} \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, dieser entscheidet auch über den Antrag. \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von juristischen Personen. \item Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen. \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. \end{enumerate} \section{Beiträge} \begin{enumerate} \item Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine Beitragsordnung. \end{enumerate} \section{Organe des Vereins} \begin{enumerate} \item Organe des Vereins sind \begin{itemize} \item die Mitgliederversammlung \item der Vorstand \end{itemize} \end{enumerate} \section{Mitgliederversammlung} \begin{enumerate} \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\% der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt wird. \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.\\ Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über \begin{itemize} \item Aufgaben des Vereins \item An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz \item Beteiligung an Gesellschaften \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen Mitgliedsbeiträge überschreiten \item Beschluss der Beitragsordnung \item Satzungsänderungen \item Auflösung des Vereins \end{itemize} \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung. \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine Stimme. \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. \item Die Ausübung des Stimmrechts auf der Mitgliederversammlung ist nur möglich, wenn bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme des e.~g. Rechts, alle offenen Mitgliedsbeiträge des entsprechenden Mitglieds beglichen wurden. \end{enumerate} \section{Der Vorstand} \begin{enumerate} \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder, ausgenommen die Beisitzer, sind gemeinsam vertretungsberechtigt. \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis Nachfolger gewählt sind. \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere folgende Rechte: \begin{itemize} \item Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen. \end{itemize} \item Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im Protokoll festgehalten werden. \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins veröffentlicht werden. \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder. \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt werden. \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3 gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung einzuladen. \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung entfallen. \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird. \item Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet mit der ersten Mitgliederversammlung. \end{enumerate} \section{Satzungsänderung} \begin{enumerate} \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der vorgesehene neue Satzungstext beigefügt wurde. \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden Mitglieder per Textform erfolgen kann. \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern alsbald per Textform mitgeteilt werden. \end{enumerate} \section{Beurkundung von Beschlüssen} \begin{enumerate} \item Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. \end{enumerate} \section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} \begin{enumerate} \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur Mitgliederversammlung gefasst werden. \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat. \end{enumerate} \end{document}