From 8f29db866fd98f4c0fcae3884faa64461e304073 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Roland Hieber <rohieb@rohieb.name> Date: Wed, 31 Aug 2011 14:48:41 +0200 Subject: [PATCH] nur Vorstandssitzungen hier --- Beitragsordnung.tex | 63 ------------ Satzung.tex | 246 -------------------------------------------- plaintext2latex.sed | 7 -- 3 files changed, 316 deletions(-) delete mode 100644 Beitragsordnung.tex delete mode 100644 Satzung.tex delete mode 100644 plaintext2latex.sed diff --git a/Beitragsordnung.tex b/Beitragsordnung.tex deleted file mode 100644 index 4ad6229..0000000 --- a/Beitragsordnung.tex +++ /dev/null @@ -1,63 +0,0 @@ -\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl} -\usepackage[utf8]{inputenc} -\usepackage[T1]{fontenc} -\usepackage[ngerman]{babel} -\usepackage{libertine} % kann man notfalls auch ignorieren, wenns nicht da ist -\usepackage{textcomp} - -\renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})} -\renewcommand{\labelitemi}{--} -\makeatletter\renewcommand*\thesection{§\ \@arabic\c@section}\makeatother - -\title{Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.} -\date{Version vom 23. Juli 2011} - -\begin{document} -\maketitle - -\section{Beitragssätze} -\begin{enumerate} - \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat. - \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines - entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro - Monat. - \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht - aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung - oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen - neuen Antrag erneuert werden. - \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine - regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende - in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens. -\end{enumerate} - -\section{Fälligkeit} -\begin{enumerate} - \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats - im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat - fällig. - \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder - jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im - Voraus möglich. -\end{enumerate} - -\section{Zahlungsweise} -\begin{enumerate} - \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per - Überweisung. - \item Alternativ zu Absatz~1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart - erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist. -\end{enumerate} - -\section{Aufnahmegebühren} -\begin{enumerate} - \item Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. -\end{enumerate} - -\section{Erstattungen} -\begin{enumerate} - \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate - werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet. - Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6~Wochen nach Beendigung der - Mitgliedschaft erfolgen. -\end{enumerate} -\end{document} diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex deleted file mode 100644 index 58703c7..0000000 --- a/Satzung.tex +++ /dev/null @@ -1,246 +0,0 @@ -\documentclass[a4paper,12pt]{scrartcl} -\usepackage[utf8]{inputenc} -\usepackage[T1]{fontenc} -\usepackage[ngerman]{babel} -\usepackage{libertine} % kann man notfalls auch ignorieren, wenns nicht da ist - -\renewcommand{\labelenumi}{(\arabic{enumi})} -\renewcommand{\labelitemi}{--} -\makeatletter\renewcommand*\thesection{§\ \@arabic\c@section}\makeatother - -\title{Satzung des Stratum~0~e.~V.} -\date{Version vom 23. Juli 2011} - -\begin{document} -\maketitle - -\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr} -\begin{enumerate} - \item Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.~V. - \item Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister - eingetragen. - \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. -\end{enumerate} - -\section{Zweck} -\begin{enumerate} - \item Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral. - \item Der Verein setzt sich zum Zweck: - \begin{itemize} - \item - Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der - Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie - Aufklärung über und kritische Betrachtung von Risiken und - Möglichkeiten neuer Technologien. - \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit - Technologie zu fördern. - \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler - Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche - Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von - Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen. - \end{itemize} - \item Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch: - \begin{itemize} - \item Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur - Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur. - \item Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und - Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit. - \item Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und - internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins - vereinbar sind. - \end{itemize} -\end{enumerate} - -\section{Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit} -\begin{enumerate} - \item Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und - unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte - Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke - ausgerichtet. - \item Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke - verwendet werden. - \item Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine - Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft. - \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft - fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. -\end{enumerate} - -\section{Mitgliedschaft} -\begin{enumerate} - \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins - werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters - erforderlich. - \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand, - dieser entscheidet auch über den Antrag. - \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss, - durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von - juristischen Personen. - \item Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in - Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen. - \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer - verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand - bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen - werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur - Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden - Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen - den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach - Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste - Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der - Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. -\end{enumerate} - -\section{Beiträge} -\begin{enumerate} - \item Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine - Beitragsordnung. -\end{enumerate} - -\section{Organe des Vereins} -\begin{enumerate} - \item Organe des Vereins sind - \begin{itemize} - \item die Mitgliederversammlung - \item der Vorstand - \end{itemize} -\end{enumerate} - -\section{Mitgliederversammlung} -\begin{enumerate} - \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen. - \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das - Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\% - der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der - Gründe verlangt wird. - \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den - Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei - gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt - mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als - zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform - bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. - \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan - ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben - gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. - Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur - Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes - schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem - Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht - Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich - Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der - Mitgliederversammlung zu berichten.\\ - Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über - \begin{itemize} - \item Aufgaben des Vereins - \item An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz - \item Beteiligung an Gesellschaften - \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen - Mitgliedsbeiträge überschreiten - \item Beschluss der Beitragsordnung - \item Satzungsänderungen - \item Auflösung des Vereins - \end{itemize} - \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung. - \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als - beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend - sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf - folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen - Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur - Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine - Stimme. - \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit - der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt. - Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. -\end{enumerate} - -\section{Der Vorstand} -\begin{enumerate} - \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem - Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister - und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und - außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam - vertretungsberechtigt. - \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem - Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine - Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der - Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden - Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis - Nachfolger gewählt sind. - \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er - hat insbesondere folgende Rechte: - \begin{itemize} - \item Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen - \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden - Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes - beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen. - \end{itemize} - \item Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt. - \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne - Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne - Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen - Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im - Protokoll festgehalten werden. - \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den - Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform - unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung - muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins - veröffentlicht werden. - \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der - Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse - mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder. - \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder - fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn - mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der - Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt - werden. - \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3 - gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens - jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung - einzuladen. - \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten - Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche - Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen - Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung - entfallen. - \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die - Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird. - \item Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet - mit der ersten Mitgliederversammlung. -\end{enumerate} - -\section{Satzungsänderung} -\begin{enumerate} - \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden - Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der - Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen - Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung - hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der - vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren. - \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller - Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden - Mitglieder per Textform erfolgen kann. - \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden - aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus - vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern - alsbald per Textform mitgeteilt werden. -\end{enumerate} - -\section{Beurkundung von Beschlüssen} -\begin{enumerate} - \item Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten - Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom - Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen. -\end{enumerate} - -\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung} -\begin{enumerate} - \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit - der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der - Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur - Mitgliederversammlung gefasst werden. - \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner - Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt - das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an - eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte - Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige - Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat. -\end{enumerate} -\end{document} diff --git a/plaintext2latex.sed b/plaintext2latex.sed deleted file mode 100644 index 2907c0b..0000000 --- a/plaintext2latex.sed +++ /dev/null @@ -1,7 +0,0 @@ -#!/usr/bin/sed -s/%/\\%/g -s/^§ \?[0-9]\+ \(.*\)$/\\section{\1}/g; -s/^(1) \+/\\begin{enumerate}\n \\item /g; -s/^([0-9]\+) \+/ \\item /g; -s/^ *$/\\end{enumerate}\n/g; - -- GitLab