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-
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-
-\title{Beitragsordnung des Stratum~0~e.~V.}
-\date{Version vom 23. Juli 2011}
-
-\begin{document}
-\maketitle
-
-\section{Beitragssätze}
-\begin{enumerate}
-  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
-  \item Schüler, Studenten und Hartz-IV-Empfänger zahlen nach Einreichung eines
-    entsprechenden Nachweises beim Vorstand den ermäßigten Beitrag von 12€ pro
-    Monat.
-  \item Sollte ein Mitglied aus finanziellen Gründen den Mitgliedsbeitrag nicht
-    aufbringen können, kann dieses beim Vorstand einen Antrag auf Ermäßigung
-    oder Befreiung stellen. Diese gilt für ein Jahr und kann dann durch einen
-    neuen Antrag erneuert werden.
-  \item Alle Mitglieder werden ermutigt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine
-    regelmäßige Spende an den Verein zu entrichten. Empfohlen wird eine Spende
-    in Höhe von 1\% des Bruttoeinkommens.
-\end{enumerate}
-
-\section{Fälligkeit}
-\begin{enumerate}
-  \item Der Mitgliedsbeitrag wird jeweils zum ersten Werktag eines jeden Monats
-    im Voraus bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags für den laufenden Monat
-    fällig.
-  \item Auf Wunsch des Mitglieds ist auch vierteljährliche, halbjährliche oder
-    jährliche Zahlungsweise zum ersten Werktag des jeweiligen Zeitraums im
-    Voraus möglich.
-\end{enumerate}
-
-\section{Zahlungsweise}
-\begin{enumerate}
-  \item Die Zahlung des Beitrages erfolgt im Lastschriftverfahren oder per
-    Ãœberweisung.
-  \item Alternativ zu Absatz~1 kann auch eine Barzahlung an den Kassenwart
-    erfolgen, sofern dieser zum entsprechenden Zeitpunkt dazu bereit ist.
-\end{enumerate}
-
-\section{Aufnahmegebühren}
-\begin{enumerate}
-  \item Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
-\end{enumerate}
-
-\section{Erstattungen}
-\begin{enumerate}
-  \item Im Voraus gezahlte Mitgliedsbeiträge für noch nicht laufende Monate
-    werden dem Mitglied auf Wunsch bei Beendigung der Mitgliedschaft erstattet.
-    Antrag zur Erstattung muss innerhalb von 6~Wochen nach Beendigung der
-    Mitgliedschaft erfolgen.
-\end{enumerate}
-\end{document}
diff --git a/Satzung.tex b/Satzung.tex
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-
-\title{Satzung des Stratum~0~e.~V.}
-\date{Version vom 23. Juli 2011}
-
-\begin{document}
-\maketitle
-
-\section{Name, Sitz, Geschäftsjahr}
-\begin{enumerate}
-  \item Der Verein trägt den Namen Stratum~0~e.~V.
-  \item Er hat seinen Sitz in Braunschweig und wird dort in das Vereinsregister
-    eingetragen.
-  \item Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
-\end{enumerate}
-
-\section{Zweck}
-\begin{enumerate}
-  \item Der Verein ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral.
-  \item Der Verein setzt sich zum Zweck:
-    \begin{itemize}
-      \item 
-         Die Förderung der Erziehung und Volksbildung, insbesondere der
-         Informatik- und Medienkompetenz der breiten Öffentlichkeit, sowie
-         Aufklärung über und kritische Betrachtung von Risiken und
-         Möglichkeiten neuer Technologien.
-      \item Kunst und Kultur in Hinblick auf den schöpferischen Umgang mit
-        Technologie zu fördern.
-      \item Kriminalprävention zu leisten, insbesondere im Umgang mit digitaler
-        Informationsverarbeitungstechnik durch Aufklärung über rechtliche
-        Grundsätze, angemessene Verhaltensweisen und Unterbreitung von
-        Alternativen zu kriminellen Handlungsweisen.
-    \end{itemize}
-  \item Der Vereinszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch:
-    \begin{itemize}
-      \item Die Bereitstellung und Pflege einer Räumlichkeit sowie der zur
-        Verwirklichung der Vereinszwecke nötigen Infrastruktur.
-      \item Die Organisation und Durchführung von lokalen Zusammenkünften und
-        Informationsveranstaltungen sowie Öffentlichkeitsarbeit.
-      \item Die Zusammenarbeit und der Austausch mit nationalen und
-        internationalen Gruppierungen, deren Ziele mit denen des Vereins
-        vereinbar sind.
-    \end{itemize}
-\end{enumerate}
-
-\section{Selbstlosigkeit und Gemeinnützigkeit}
-\begin{enumerate}
-  \item Der Verein ist selbstlos tätig; Er verfolgt ausschließlich und
-    unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "`steuerbegünstigte
-    Zwecke"' der Abgabenordnung und ist nicht auf eigenwirtschaftliche Zwecke
-    ausgerichtet.
-  \item Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke
-    verwendet werden.
-  \item Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine
-    Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
-  \item Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft
-    fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
-\end{enumerate}
-
-\section{Mitgliedschaft}
-\begin{enumerate}
-  \item Jede natürliche oder juristische Person kann Mitglied des Vereins
-    werden. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
-    erforderlich.
-  \item Die Beitrittserklärung erfolgt in Textform gegenüber dem Vorstand,
-    dieser entscheidet auch über den Antrag.
-  \item Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Ausschluss,
-    durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von
-    juristischen Personen.
-  \item Ein Austritt ist jederzeit möglich und wird durch Willenserklärung in
-    Textform gegenüber dem Vorstand vollzogen.
-  \item Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer
-    verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für 3~Monate im Rückstand
-    bleibt, so kann es durch den Vorstand mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen
-    werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur
-    Stellungnahme gegeben werden. Der Vorstand muss dem auszuschließenden
-    Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen. Gegen
-    den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von 23~Werktagen nach
-    Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste
-    Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
-    Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
-\end{enumerate}
-
-\section{Beiträge}
-\begin{enumerate}
-  \item Für die Regelung der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung eine
-    Beitragsordnung.
-\end{enumerate}
-
-\section{Organe des Vereins}
-\begin{enumerate}
-  \item Organe des Vereins sind
-  \begin{itemize}
-    \item die Mitgliederversammlung
-    \item der Vorstand
-  \end{itemize}
-\end{enumerate}
-
-\section{Mitgliederversammlung}
-\begin{enumerate}
-  \item Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich einzuberufen.
-  \item Eine Mitgliederversammlung ist außerdem einzuberufen, wenn es das
-    Vereinsinteresse erfordert, oder wenn die Einberufung von mindestens 23\%
-    der Vereinsmitglieder in Textform und unter Angabe des Zweckes und der
-    Gründe verlangt wird.
-  \item Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den
-    Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 2~Wochen bei
-    gleichzeitiger Bekanntgabe einer vorläufigen Tagesordnung. Die Frist beginnt
-    mit dem Versanddatum. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als
-    zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins in Textform
-    bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
-  \item Die Mitgliederversammlung als das oberste beschlussfassende Vereinsorgan
-    ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern bestimmte Aufgaben
-    gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden.
-    Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur
-    Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes
-    schriftlich vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem
-    Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und auch nicht
-    Angestellte des Vereins sein dürfen, um die Buchführung einschließlich
-    Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der
-    Mitgliederversammlung zu berichten.\\
-    Die Mitgliederversammlung entscheidet z.~B. auch über
-    \begin{itemize}
-      \item Aufgaben des Vereins
-      \item An- und Verkauf sowie Belastung von Grundbesitz
-      \item Beteiligung an Gesellschaften
-      \item Aufnahme von Darlehen, die die Summe der monatlichen
-        Mitgliedsbeiträge überschreiten
-      \item Beschluss der Beitragsordnung
-      \item Satzungsänderungen
-      \item Auflösung des Vereins
-    \end{itemize}
-  \item Die Mitgliederversammlung gibt sich bei Bedarf eine Geschäftsordnung.
-  \item Jede satzungsmäßig einberufene Mitgliederversammlung wird als
-    beschlussfähig anerkannt, sofern mindestens 23\% der Mitglieder anwesend
-    sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
-    folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
-    Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
-    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
-    Stimme.
-  \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
-    der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
-    Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
-\end{enumerate}
-
-\section{Der Vorstand}
-\begin{enumerate}
-  \item Der Vorstand besteht aus mindestens 3~Mitgliedern: Dem
-    Vorstandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister
-    und bis zu 3~Beisitzern. Er vertritt den Verein gerichtlich und
-    außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam
-    vertretungsberechtigt.
-  \item Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von einem
-    Jahr gewählt. Es kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung auf eine
-    Wahl der Beisitzer verzichtet werden. Die Wiederwahl der
-    Vorstandsmitglieder ist möglich. Die jeweils amtierenden
-    Vorstandsmitglieder bleiben nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis
-    Nachfolger gewählt sind.
-  \item Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er
-    hat insbesondere folgende Rechte:
-    \begin{itemize}
-      \item Gremien benennen und ihnen Mittel und Zuständigkeiten zuweisen
-      \item Bestellen eines Geschäftsführers für die Geschäfte der laufenden
-        Verwaltung. Dieser ist berechtigt, an den Sitzungen des Vorstandes
-        beratend und ohne Stimmrecht teilzunehmen.
-    \end{itemize}
-  \item Vorstandssitzungen finden mindestens vierteljährlich statt.
-  \item Mitglieder sind grundsätzlich berechtigt, an Vorstandssitzungen ohne
-    Stimmrecht und ohne Rederecht teilzunehmen. Der Vorstand kann für einzelne
-    Tagesordnungspunkte beschließen, diese unter Ausschluss der restlichen
-    Mitglieder zu behandeln. Der Grund für den Ausschluss der Mitglieder muss im
-    Protokoll festgehalten werden.
-  \item Die Einladung zu Vorstandssitzungen erfolgt durch den
-    Vorstandsvorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden in Textform
-    unter Einhaltung einer Einladungsfrist von mindestens 7~Tagen. Die Einladung
-    muss außerdem an geeigneter Stelle für alle Mitglieder des Vereins
-    veröffentlicht werden.
-  \item Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel der
-    Mitglieder des Vorstandes anwesend sind. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse
-    mit einfacher Mehrheit der Vorstandsmitglieder.
-  \item Dringende Beschlüsse des Vorstands können auch in Textform oder
-    fernmündlich gefasst werden. Der Beschluss gilt als angenommen, wenn
-    mindestens zwei Drittel der Vorstandsmitglieder zugestimmt haben. Der
-    Beschluss muss auf der nächstfolgenden regulären Vorstandssitzung bestätigt
-    werden.
-  \item Ist die Anzahl der Vorstandsmitglieder z.~B. durch Rücktritt auf unter 3
-    gesunken, ist der restliche Vorstand verpflichtet, unverzüglich, spätestens
-    jedoch innerhalb von 14~Tagen, zu einer zeitnahen Mitgliederversammlung
-    einzuladen.
-  \item Für vakant gewordene Vorstandsposten wird auf der nächsten
-    Mitgliederversammlung jeweils ein Nachfolger bestimmt, der für die restliche
-    Dauer der Amtszeit seines Vorgängers im Amt bleibt. Bei vakant gewordenen
-    Beisitzerposten kann ein Nachfolger nach Beschluss der Mitgliederversammlung
-    entfallen.
-  \item Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, worin unter anderem die
-    Aufgabenteilung des Vorstandes geregelt wird.
-  \item Die Amtszeit des auf der Gründungsversammlung gewählten Vorstandes endet
-    mit der ersten Mitgliederversammlung.
-\end{enumerate}
-
-\section{Satzungsänderung}
-\begin{enumerate}
-  \item Für Satzungsänderungen ist eine Dreiviertel-Mehrheit der anwesenden
-    Vereinsmitglieder erforderlich. Über Satzungsänderungen kann in der
-    Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn auf diesen
-    Tagesordnungspunkt bereits in der Einladung zur Mitgliederversammlung
-    hingewiesen wurde und der Einladung sowohl der bisherige als auch der
-    vorgesehene neue Satzungstext beigefügt worden waren.
-  \item Zur Änderung des Vereinszwecks ist die Zweidrittel-Mehrheit aller
-    Vereinsmitglieder erforderlich, wobei die Zustimmung der nicht anwesenden
-    Mitglieder per Textform erfolgen kann.
-  \item Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden
-    aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus
-    vornehmen. Diese Satzungsänderungen müssen allen Vereinsmitgliedern
-    alsbald per Textform mitgeteilt werden.
-\end{enumerate}
-
-\section{Beurkundung von Beschlüssen}
-\begin{enumerate}
-  \item Die in Vorstandssitzungen und in Mitgliederversammlungen gefassten
-    Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorstand, sowie vom
-    Protokollanten, der vor jeder Sitzung bestimmt wird, zu unterzeichnen.
-\end{enumerate}
-
-\section{Auflösung des Vereins und Vermögensbindung}
-\begin{enumerate}
-  \item Für den Beschluss, den Verein aufzulösen, ist eine Dreiviertel-Mehrheit
-    der in der Mitgliederversammlung anwesenden Mitglieder erforderlich. Der
-    Beschluss kann nur nach rechtzeitiger Ankündigung in der Einladung zur
-    Mitgliederversammlung gefasst werden.
-  \item Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins, des Verlustes seiner
-      Rechtsfähigkeit oder bei Wegfall seines steuerbegünstigten Zweckes fällt
-      das Vermögen des Vereins nach Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen an
-      eine durch die letzte Mitgliederversammlung bestimmte steuerbegünstigte
-      Körperschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige
-      Zwecke im Sinne des § 2 zu verwenden hat.
-\end{enumerate}
-\end{document}
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