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 \section{Beitragssätze}
 \begin{enumerate}
-  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag beträgt 20€ pro Monat.
+  \item Der reguläre Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt 20€
+    pro Monat. Fördermitglieder zahlen einen frei wählbaren Beitrag von
+    mindestens 30€ pro Jahr.
   \item Schüler, Studenten, Auszubildende, Empfänger von Sozialgeld oder
     Arbeitslosengeld~II
     einschließlich Leistungen nach §~22 ohne Zuschläge oder nach §~24 des
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     Mitteilung des Ausschlusses Berufung eingelegt werden, über den die nächste
     Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zum Beschluss der
     Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft.
+  \item Die Mitgliedschaft im Verein ist auf zwei Arten möglich:
+    \begin{itemize}
+      \item Ordentliche Mitglieder gestalten das Vereinsleben durch ihre aktive
+        Teilnahme mit. Sie besitzen eine Stimmberechtigung auf den
+        Mitgliederversammlungen des Vereins.
+      \item Fördermitglieder unterstützen den Verein vorrangig durch ihren
+        regelmäßigen finanziellen Beitrag. Sie besitzen keine Stimmberechtigung
+        auf den Mitgliederversammlungen.
+    \end{itemize}
 \end{enumerate}
 
 \section{Beiträge}
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     sind. Falls dieser geforderte Anteil nicht erreicht wird, ist die darauf
     folgende Mitgliederversammlung unabhängig von der Anzahl der erschienen
     Mitglieder beschlussfähig. Auf diesen Umstand muss in der Einladung zur
-    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes Mitglied hat eine
-    Stimme.
+    Mitgliederversammlung besonders hingewiesen werden. Jedes ordentliche
+    Mitglied hat eine Stimme, Fördermitglieder sind nicht stimmberechtigt.
   \item Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit
     der anwesenden Mitglieder, sofern in dieser Satzung nicht anders geregelt.
     Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.